Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel
Nach Auskunft des Landkreises Wolfenbüttel verstößt die Hortgebührenregelung in Sickte gegen § 20 des KITA-Gesetzes. Dort ist eine Staffellung der Gebühren nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und nach der Zahl der Kinder vorgesehen. Dies wird auch überall im Landkreis so gehandhabt (außer in Sickte). Einzelfallermäßigungen genügen dem Gesetz nicht, sondern die Festlegung genereller Ermäßigungen ist zwingend vorgeschrieben.
Herr Gemeindedirektor Wolff kündigte in der Ratssitzung am 15.6. nach einer entsprechenden Anfrage der GRÜNEN in der Bürgerfragestunde an, die Gemeinde werde die Kostenregelung vom Landkreis überprüfen lassen. Außerdem hat er bereits beschlossen, dass die Geschwisterregelung (2. Kind zahlt nur 50 %) auch angewendet wird, wenn ein Kind ein Hortkind ist. Sowohl aus der CDU- als auch aus der SPD-Fraktion gab es dazu einzelne Widersprüche. Die GRÜNEN begrüßen ausdrücklich diese Entscheidung des Gemeindedirektors.