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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Kreistag Wolfenbüttel

Pressemitteilung zur Hochwasseranfrage

Anfrage von Kreistagsabgeordneten in der Kreistagssitzung am 17.12.2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehenden – fett gedruckten - Text habe ich bereits am Monatsanfang an Herrn Landrat Röhmann gerichtet – als Anfrage von Kreistagsabgeordneten für die am 17.12.2007 stattfindende Kreistagssitzung. So ist Gewähr geboten, dass die Fragen, die sicherlich von allgemeinerem Interesse sind, auch in der Sitzung beantwortet werden.

Ende September Anfang Oktober 2007 kam es in unserem Landkreis betreffend einmal mehr zu Hochwassersituationen entlang der vom Harz abführenden Wasserläufe, vor allem entlang der Innerste und der Oker. Es war aber nicht nur der der sehr heftige Niederschlag innerhalb kurzer Zeit, der zum Überlaufen der Flüsse führte; hinzu kam, dass die Talsperren zeitgleich in sehr hohem Maße Wasser abließen. Zwar war dies erforderlich, damit die Talsperren nicht überliefen. Doch lassen sich Wasserstandmessungen – hier z.B. am Okerpegel Ohrum – auch so deuten, dass nicht in ausreichendem Maße durch die Talsperrenbetreiber ( Harzwasserwerke ) Vorsorge für genügend Stauraum in den Talsperren getroffen wurde.

Der Landkreis Wolfenbüttel ist de jure zumindest in seiner Zuständigkeit als Katastrophenschutzbehörde bei Hochwassersituationen gefordert, de facto als Gebietskörperschaft, in der in nicht unerheblichem Maße durch das Hochwasser Schäden entstanden sind.

Vor diesem Hintergrund stellen sich mir folgende Fragen, die ich den Landrat zu beantworten bitte:

  1. Müssen die Talsperrenbetreiber für übergebührliches Freisetzen von Wasser Geldleistungen (Gebühren, Beiträge, ggf. nach OwiG-Verfahren Geldbußen usw.) erbringen ?
  2. Wie hoch waren die Kosten der Einsatzkräfte im Rahmen des Oktoberhochwassers?
  3. Wer trägt die Kosten für den Einsatz der Rettungs- und Hilfsdienste (erbracht z.B. von den Feuerwehren, THW u.v.m.)?
  4. Wird geprüft, ob die Kosten der
    1. originären Feuerwehreinsätze (Kompetenzebene: Stadt Wolfenbüttel, die Samtgemeinden Asse, Oderwald, Schladen und Baddeckenstedt)
    2. Einsätze im Rahmen des Katastrophenschutzes (Kompetenzebene: Landkreis Wolfenbüttel)
    den Talsperrenbetreibern – zumindest teilweise – in Rechnung gestellt werden können?
  5. Werden Möglichkeiten gesehen, den Interessen der Oker- und Innerste-Anlieger, die infolge des Hochwassers Vermögensschäden haben, zu begegnen?
  6. An welche öffentlichen Stellen könnten sich die Betroffenen wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Bertold Brücher
Vorsitzender Kreistagsfraktion
Bündnis 90/Die GRÜNEN
Im Landkreis Wolfenbüttel

 

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