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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Tempo 30 in der Ernst-Moritz-Arndt-Straße

Antrag an den Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Wolfenbüttel

2011-11-21

Verkehrszeichen 274

Ob Streckenverbot (Verkehrszeichen 274) oder ...

Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen wir folgenden Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt sowie im Verwaltungsausschuss:

Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße wird als Tempo 30 Zone eingerichtet oder mit einem Streckenverbot 30 km/h belegt. Alle Kreuzungen sind mit der Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“ zu versehen.

Begründung

Die Ernst-Moritz-Arndt-Straße ist eine Wohnsammelstraße, deren Attraktivität als Schleichweg parallel zur Adersheimer Straße gering sein sollte. Dagegen soll die Wohn- und Aufenthaltsqualität gesteigert werden.

Diese Ziele sind mit einer Geschwindigkeitbegrenzeung auf 30 km/h zu erreichen. Dabei ist zu bedenken, dass die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht automatisch zu deren Einhaltung durch den KFZ-Verkehr führt. Daher muss die Anordnung von Tempo 30 in Maßnahmen eingebettet sein, die das Verhalten beeinflussen. Dazu gehört vor allem die Vorfahrtsregelung „Rechts-vor-links“, aber auch der (in der bisherigen Planung bereits berücksichtigte) Fahrradverkehr auf der Straße.

In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu der europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 (2010/2235(INI)) hat dieses eine Empfehlung zur Geschwindigkeit des Verkehrs in Städten formuliert, dass Tempo 30 die Regelgeschwindigkeit sein sollte. Nur auf einem besonderen Netz sollten Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h ausgewiesen werden. Diesem Gedanken folgt dieser Antrag (die Empfehlung im Wortlaut ist im Anhang beigefügt).

Der häufig vorgetragene Einwand des Busverkehres auf der Ernst-Moritz-Arndt-Straße, der angeblich gegen Tempo 30 spräche ist keiner. Das Geschwindigkeitsprofil eines Busses auf der Strecke weist auch heute nur wenige Sekunden der Fahrzeit aus, in denen die Geschwindigkeit über 30 km/h liegt, eine signifikante Fahrzeitverlängerung ist daher nicht zu erwarten.

Verkehrszeichen 274.1

... Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen 274.1). In der Ernst-Moritz-Arndt-Straße soll langsamer gefahren werden.

Anhang

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. September 2011 zu der europäischen Straßenverkehrssicherheit 2011–2020 (2010/2235(INI))

Abschnitt
Straßenverkehrsvorschriften harmonisieren und durchsetzen

Das Europäische Parlament,
[...]
54. empfiehlt den zuständigen Behörden nachdrücklich, in Wohngebieten und auf allen einspurigen Straßen in Stadtgebieten, die keine getrennte Fahrbahn für Radfahrer haben, zum besseren Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vorzuschreiben;

Dieser Antrag gehört in den Zusammenhang zweier weitere Anträge zur Ernst-Moritz-Arndt-Straße:

» Antrag: Beschränkung des tatsächlichen Masse von Fahrzeugen für die Durchfahrt der Ernst-Moritz-Arndt-Straße

» Antrag: Ausbau der Kreuzungen der Ernst-Moritz-Arndt-Straße mit der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße sowie mit der Holtei-/Hebbelstraße

 

 

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