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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Allenverantwortliche Übernahme der Aufgaben des SGB II oder Beibehalt der ARGE?

Pressemitteilung der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen im Landkreis Wolfenbüttel

2010-09-23

Vorgeschichte:

2005 wurden die Systeme der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld 2, im Volksmund auch Hartz IV genannt. Die vormals geltenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuch (SGB) III über Arbeitslosenhilfe und das Bundessozialhilfegesetz wurden abgelöst durch das SGB II.

Im Landkreis Wolfenbüttel ist die für das SGB II zuständige Behörde die ARGE, eine eigene Körperschaft, zusammengesetzt aus der Arbeitsagentur und dem Landkreises Wolfenbüttel. Bevor es zum 01.01.2005 dazu kam, wurde im Kreistag Wolfenbüttel sehr kontrovers diskutiert, ob nicht der Landkreis diese Aufgabe alleinverantwortlich wahrnehmen solle. Insbesondere der damalige Landrat Burkhard Drake wie auch der damalige Sozialdezernent Uwe Bee favorisierten die Übernahme durch den Landkreis. Letztlich aber entschied der Kreistag mit der Mehrheit einer Stimme dafür, die Aufgabe der Grundsicherung einer alsdann zu gründenden ARGE zu übergeben.

Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2007 entschieden, dass die Konstruktion der ARGE sich nicht mit der Verfassung in Einklang bringen lässt. Der Bundestag war nun gefordert, in verfassungskonformer Anwendung die Trägerschaft zur Wahrnehmung der Aufgabe des SGB II neu zu regeln.

Aktuell:

Regelungsstand ist nun der, dass die zusammengesetzten Körperschaften zwischen Arbeitsagentur und Landkreisen eine Art ARGE werden und sich dann JOBCENTER nennen oder aber diese Aufgabe alleine von den Landkreisen wahrgenommen wird.

Die Frage zu entscheiden, ob es bei einer zusammengesetzten Körperschaft - wenn auch nach anderen Modalitäten - bleiben soll oder der Landkreis alleinverantwortlich tätig (Optionskommune genannt) wird, hat der Kreistag.

Bereits in seiner Fachausschusssitzung am 12.08.2010 wurde im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Kreistages Wolfenbüttel die Angelegenheit behandelt, aufgrund des Wunsches nach weiteren Informationen eine Entscheidung über eine Empfehlung aber vertagt.

Am Donnerstag, dem 23.09.2010 wird der Ausschuss für Arbeit und Soziales erneut zusammentreten und dem Kreistag eine Empfehlung geben, so dass die Kreistagsmitglieder in ihrer Gesamtheit im Kreistag am dann schon folgenden Montag, dem 27.09.2010 eine Entscheidung treffen können.

Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN:

Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN favorisiert, dass der Landkreis Wolfenbüttel Optionskommune wird.

Denn das Optionsmodell bietet die Möglichkeit, Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten. Der Landkreis Wolfenbüttel verknüpft dann im Rahmen seiner Aufgabenwahrnehmung

Es ist die zugewiesene Rolle der Kommunen, im Bereich der Grundsicherung tätig zu sein – und von daher sollte nach Meinung der GRÜNEN Kreistagsfraktion die Chance genutzt werden, Arbeits- und Sozialpolitik erfolgreich zu verzahnen.
Von daher werden die GRÜNEN den in Anlage befindlichen Antrag in der Ausschusssitzung am Donnerstag, dem 23.09.2010 einbringen.

 

 

 

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