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eaf - 2010-03-02
Das im November gestartete Volksbegehren „Für gute Schulen in Niedersachsen“ hat seit vergangener Woche genügend bestätigte gültige Unterschriften, um den Zulassungsantrag stellen zu können. Nach Aussage des Landeswahlleiters liegen 28.055 Unterschriften von wahlberechtigten Niedersachsen vor. Die Initiative kann nun bei der Landesregierung den Antrag auf Zulassung stellen.
In der Samtgemeinde Schöppenstedt liegen in allen Kindergärten, im Jugendzentrum und in der Bäckerei Uhde Unterschriftenlisten für das Volksbegehren „Für gute Schulen in Niedersachsen“ aus. Bei dem Volksbegehren geht es um ein wichtiges Ziel, nämlich um die Bildung unserer Kinder. Mit dem Volksbegehren sollen alle Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien und Gesamtschulen auf dem Weg zum Abitur mehr Zeit bekommen. Aus diesem Grunde sollen Gymnasien und Gesamtschulen wieder zur Regelschulzeit von 13 Jahren bis zum Abitur zurückkehren. Elternbefragungen zeigen, dass mehr Gesamtschulen von vielen Eltern gewünscht werden. Darum soll die Einführung neuer Gesamtschulen schon mit vier, in Ausnahmefällen auch mit drei Klassen pro Jahrgang möglich sein. An den Gesamtschulen kann das gemeinsame Lernen und Arbeiten von Schülerinnen und Schülern aller Leistungsstufen gewährleistet werden. Die Schülerinnen und Schüler werden nicht vorzeitig auf einen Schulabschluss festgelegt. In einem durchlässigen Schulsystem gelingt es besser die Zahl der Wiederholer, Schulverweigerer und Schulabbrecher zu verringern und höherwertige Abschlüsse zu ermöglichen.
Außerdem soll die volle Halbtagsschule erhalten bleiben. An der vollen Halbtagsschule werden die Kinder von mehr Lehrern als an der verlässlichen Grundschule unterrichtet. Die vollen Halbtagsschulen sollen als Pilotschulen für die zukünftige Gestaltung aller Grundschulen sich weiter entwickeln können.
Das Volksbegehren „Für gute Schulen in Niedersachsen“ ist das erste Volksbegehren seit 2005. Seit 1993 gibt es in der niedersächsischen Verfassung Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Ein Volksbegehren ist ein legales Instrument der direkten Demokratie, denn nach der niedersächsischen Landesverfassung werden Gesetze vom Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Die Landesverfassung sieht zunächst vor, dass ein Gesetzentwurf beim Landeswahlleiter eingebracht wird, der dann von 10% der Wahlberechtigten der letzten Landtagswahl (ca. 610.000) innerhalb eines Jahres unterschrieben werden muss. Wenn genug gültige Unterschriften zusammenkommen, verpflichtet das den Landtag, den Gesetzentwurf innerhalb von sechs Monaten im Wesentlichen unverändert anzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist oder wenn der Landtag den Entwurf nicht als Gesetz annimmt, findet ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.
Der Ortsverband Elm – Asse - Fallstein von Bündnis 90/Die Grünen ruft alle Bürgerinnen und Bürger auf sich an der direkten Demokratie zu beteiligen.