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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Anträge

zu TOP 10 "Haushalt" der Samtgemeinderatssitzung am 21.2.2002

  1. Der Samtgemeindebürgermeister wird beauftragt, unverzüglich ein Konsolidierungskonzept gemäß Drucksache VII/8 zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.
  2. Der Finanzausschuss wird beauftragt, unverzüglich mit Beratungen zur Konsolidierung der Finanzsituation zu beginnen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, gemäß des Grundsatzbeschlusses des Rates auch in 2002 eine/n Auszubildende/n einzustellen.
  4. Der Haushaltsansatz "Geschäftsausgaben" für den JUP bleibt in der Höhe des Vorjahres von 10.225 € erhalten. Der Sozialausschuss wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Organisatoren und Betreuern des JUP nach Möglichkeiten zu suchen, wie die Kosten des JUP ohne pädagogischen Substanzverlust reduziert werden können.
  5. Die vom Arbeitsamt gewährten Lohnkostenzuschüsse für Samtgemeindearbeiter werden bei der Berechnung des Arbeitslohnes, den die Samtgemeinde für externe Arbeitseinsätze erhebt, nicht berücksichtigt.
  6. Der Ansatz im Vermögenshaushalt von 100.000 € für die Sanierung der Friedhofskapelle Volzum wird gestrichen. Über die Notwendigkeit und Realisierbarkeit der Maßnahme wird nach den geplanten Beratungen im Bauausschuss entschieden.
  7. Der Ansatz im Vermögenshaushalt von 250.000 € für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Dettum wird gestrichen. Über die Realisierbarkeit wird nach dem Beschluss über ein Finanz-Konsolidierungskonzept entschieden.
  8. Der Bürgermeister wird beauftragt, durch Einsparungen im Bereich der laufenden Verwaltung und durch vom Samtgemeinderat zu beschließende angemessene Anhebung von Gebühren gemäß Ratsauftrag vom 10.12. (TOP 10) eine Einspar- bzw. Mehreinnahmensumme von 30.000 € zu realisieren.
  9. Die Samtgemeindeumlage wird auf 1.226.000 € festgelegt; die Erhebung erfolgt nach dem vom Samtgemeindeausschuss vorgeschlagenen Schlüssel.
  10. Der Bürgermeister wird beauftragt, den jeweiligen Aufwand zu erfassen, den die Samtgemeindeverwaltung für die Arbeit für die einzelnen Mitgliedsgemeinden hat. Er wird beauftragt, rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2003 auf dieser Basis Möglichkeiten aufzuzeigen, wie zukünftig die von den Gemeinden zu erhebende Summe so berechnet werden kann, dass die unterschiedlichen Verwaltungsaufwände für die Gemeinden Berücksichtigung finden.

 

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