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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Schulwegsicherung – ein Briefwechsel

Brief der Gemeinde Sickte vom 20.1.2000

Sehr geehrter Herr Barkhau,

zu Ihrem Schreiben vom 10.01.2000 nehme ich wie folgt Stellung:

  1. Der Marktplatz in Sickte ist im 1. Abschnitt hergestellt. Auf diesem Marktplatz sind auch Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Zur Zeit wird allerdings der gesamte Platz zum Parken genutzt. Eine Absperrung der nicht zu benutzenden Flächen ist bisher nicht erfolgt. Dies wird jedoch nach endgültiger Fertigstellung des Platzes erfolgen. Zur Zeit ist die Gemeinde bemüht, die notwendige Fläche zu erwerben, um die endgültige Fertigstellung durchführen zu können. Die Parksituation auf dem Marktplatz hat jedoch nach meiner Einschätzung keinen Einfluss auf die Schulwegsicherheit der Sickter Schüler.
  2. In Höhe der Zufahrt Schrotmorgen wurde ein Fußgängerüberweg beantragt. Leider ist dieser Antrag vom Landkreis Wolfenbüttel abgelehnt worden, so dass eine Einrichtung nicht möglich ist.
  3. Der Einmündungsbereich Schrotmorgen zur Kreisstraße ist ordnungsgemäß hergestellt. Der Fußweg ist erkennbar und deutlich ausgebaut. Um auf die Gefahren bei der Straßenüberquerung hinzuweisen, ist ein "Haltebalken" für die Fußgänger auf den Fußweg aufgetragen worden. Ich halte es z. Zt. für entbehrlich, ein gesondertes Gitter zu erstellen, um die Fußgänger auf den Fußweg zu führen. Allein die deutliche Abgrenzung des Fußweges von der Fahrbahnfläche sollte ausreichen, um den Fußweg als solches zu erkennen. Sollte es sich jedoch in nächster Zeit als problematisch erweisen, werde ich den Aufbau eines Gitters prüfen.
  4. Der Antrag auf Versetzung des Ortseingangsschildes an L 625 und der K 154 wurde ebenfalls vom Landkreis Wolfenbüttel abgelehnt. Die derzeitige Situation ist damit zunächst endgültig.
  5. In Abstimmung mit dem Straßenbauamt Wolfenbüttel sollen verschiedene Markie­rungen auf den Verkehrsflächen aufgebracht werden. Hierbei ist die Überquerung der „Tiefen Straße" mit vorgesehen. Die Arbeiten werden im Frühjahr ausgeführt werden.
  6. Die Verkehrsampel an der"Schöninger Straße/Bahnhofstraße" ist beantragt. Die Einrichtung der Verkehrsampel steht mit einem Umbau der Kreuzung in Verbin­dung. Die Maßnahme wird vom Straßenbauamt Wolfenbüttel ausgeführt und fi­nanziert. Entsprechende Mittel stehen dort bisher nicht zur Verfügung. Sobald die Maßnahme ausgeführt werden kann, wird die Gemeinde vom Straßenbauamt unterrichtet.

mit freundlichem Gruß

Eulberg

Brief der Gemeinde vom 10.03.2000

Schulwegsicherung

Sehr geehrter Herr Barkhau,

die in Ihrem Schreiben vom 13.02.2000 aufgeworfenen Fragen möchte ich versuchen zu beantworten.

  1. Der Marktplatz ist bisher noch nicht endgültig fertig gestellt. Zurzeit wäre auch ein Befahren der künftig nicht als Parkraum zur Verfügung stehenden Fläche möglich. Nach endgültiger Herstellung des Platzes wird auch eine "Möblierung" stattfinden. Danach ist ein Parken ausgeschlossen. Ein Gewohnheitsrecht kann somit nicht entstehen.
  2. Der Fußgängerüberweg am "Schrotmorgen" wurde abgelehnt, weil eine ausreichende Verkehrsfrequenz auf der Kreisstraße nicht vorhanden ist. Auch kann eine Fahrbahnverengung an dieser Stelle nicht stattfinden. Der Landkreis als Straßenbaulastträger hat Anforderungen an Fahrbahnbreiten zu erfüllen, die nicht eingeschränkt werden können.
  3. Die Installierung einer Verkehrsampel an der Schöninger Straße/Bahnhofstraße ist nach wie vor vorgesehen. Konkret kann vom Straßenbauamt Wolfenbüttel noch nicht gesagt werden, wann die Einrichtung der Verkehrsampel erfolgt, da dies von den Finanzierungsmöglichkeiten des Landes abhängt. Zurzeit stehen noch keine ausreichenden Mittel zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
im Auftrag

Eulberg

Anfrage der GRÜNEN vom 25.10.2000

Betreff: Verkehrssicherung

Sehr geehrter Herr Wolff,

für Ihre Bereitschaft, mir folgende Fragen zur Verkehrs- bzw. Schulwegsicherung bis zum 3.11.2000 zu beantworten, möchte ich mich bedanken.

  1. Welche Maßnahmen sind von der Gemeinde geplant bzw. veranlasst, um eine sichere Über­querung der Bahnhofstraße in Höhe des Marktplatzes insbesondere für Schulkinder und ältere Mitbürger zu gewährleisten?
  2. Falls Maßnahmen geplant sind: Wann werden diese voraussichtlich realisiert werden?
  3. Laut Schreiben von Herrn Bauamtsleiter Eulberg vom 20.01.00 an die GRÜNEN ist „der Ein­mündungsbereich Schrotmorgen zur Kreisstraße ... ordnungsgemäß hergestellt“. In einem wei­teren Schreiben vom 10.03.00 erläutert Herr Eulberg: „Auch kann eine Fahrbahnverengung an dieser Stelle nicht stattfinden. Der Landkreis als Straßenbaulastträger hat Anforderungen an Fahrbahnbreiten zu erfüllen, die nicht eingeschränkt werden können.“
    Diese Angaben im Widerspruch zu Auskünften, die ich mündlich und schriftlich von Herrn Gla­senapp (Straßenverkehrsamt) und Herrn Jahn (Tiefbauamt) erhalten habe: Es werde eine Überquerungshilfe an dieser Selle vom Landkreis gefordert. Dies sei auch durch eine rechts­verbindlichen Unterzeichnung mit der Gemeinde vereinbart worden. Zitat aus dem Schreiben des Tiefbauamtes an das Bauamt der Gemeinde Sickte vom 16.12.99: „Wie bereits anlässlich des Ortstermins am 9.11.1999 erklärt wurde, ist die Einmündung noch nicht im Endausbau er­stellt und steht voll in der Unterhaltspflicht der Gemeinde.“ Nach Aussage beider Herren ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen.
    Ich bitte Sie um eine Auskunft darüber, wie sich dieser Widerspruch erklären lässt. Außerdem bitte ich um eine Auskunft darüber, ob und wann die Gemeinde an der fraglichen Stelle eine Überquerungshilfe installieren wird.

Vielen Dank und freundliche Grüße
Holger Barkhau

Antwort der Gemeinde Sickte vom 3.11.2000

Verkehrssicherung

Sehr geehrter Herr Barkhau,

zu Ihrem Schreiben vom 25.10.2000 nehme ich wie folgt Stellung:

  1. Wie Ihnen bereits im Schreiben vom 20.01.2000 mitgeteilt ist, ist der Marktplatz im 1. Abschnitt hergestellt. Auf die weiteren Einzelheiten brauche ich nicht einzugehen, da sie bereits dargestellt sind.

    Die Gemeinde Sickte ist in Verbindung mit dem Investor nach wie vor bemüht, den 2. Abschnitt des Bahnhofsplatzes zu realisieren. Dies nimmt jedoch noch einige Zeit in Anspruch.

    In Verbindung mit der endgültigen Herstellung des Platzes soll dann eine Überquerungsmöglichkeit auf der Bahnhofstraße im Bereich des Bahnhofsplatzes geschaffen werden. Inwieweit dies möglich ist, bedarf noch weitere Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt Wolfenbüttel.

    Zurzeit besteht eine gesicherte Überquerung in Form des Fußgängerüberweges im Bereich der Geschäfte Kröger und Nietsche.

  2. Aus dem Schreiben vom 20.01.2000 zitieren Sie, dass Sie die Mitteilung erhalten haben, dass die Einmündung des Schrotmorgens in die Kreisstraße ordnungsgemäß hergestellt ist. Dies ist zutreffend. Allerdings entspricht die Herstellung zurzeit noch nicht den planerischen Unterlagen aus der Einmündungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Sickte und dem Landkreis Wolfenbüttel. In dieser Einmündungsvereinbarung ist zusätzlich festgelegt, dass auf der Kreisstraße eine Überquerungshilfe erstellt wird.

    Diese Überquerungshilfe ist bisher noch nicht realisiert. Weiter zitieren Sie, dass Ihnen mitgeteilt wurde, dass eine Verengung der Kreisstraße nicht möglich ist, da die Straßenquerschnitte vom Kreis vorgegeben sind. Dies ist zutreffend, denn bei Errichtung einer Überquerungshilfe auf der Kreisstraße ist die Fahrbahn in den Seitenbereichen entsprechend aufzuweiten, entsprechende planerische Darstellungen sind ggf. bei mir einzusehen. Insoweit sind die Auskünfte, die Sie erhalten haben zutreffend.

    Zu der Fußgängerüberquerung in dem Bereich, habe ich bereits im Schreiben vom 20.01.2000 Stellung genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Wolff

 

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