Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel
sr - 2008-02-12
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beschlussfassung im Ausschuss für Bau, Denkmalpflege und Verkehr sowie im Verwaltungsausschuss:
Begründung:
Die Altstadtsatzung ist ein notwendiges Instrumentarium, wenn eine historisch geprägte Stadt wie Wolfenbüttel ihr "Gesicht" nicht verlieren will. Die derzeit gültige Satzung aus dem Jahre 2001 ist in ihren Grundzügen nach wie vor zeitgemäß. Allerdings besteht insbesondere in Sachen Werbeanlagen Handlungsbedarf: Offenbar scheint es satzungsgemäße Werbeanlage zu geben, die die Wirkung der historischen Innenstadt stören und damit der gesamten Innenstadt langfristig schaden. Es scheint aber auch der Satzung widersprechende Werbeanlagen zu geben, die sich in das Stadtbild harmonisch einfügen. Dieser Missstand soll beseitigt werden und es soll deutlicher als bisher herausgestellt werden, dass die Kaufmannschaft nur von der Aufenthaltsqualität und Schönheit der Innenstadt profitieren kann, wenn sie Zurückhaltung in Sachen Werbeanlagen übt. Die Innenstadt soll ein kleinteiliges buntes Bild von Läden mit geschäftigem Treiben vermitteln, aber marktschreierische Einzelanlagen darf es darunter nicht geben. Zugegeben ist es schwierig, "geschmäcklerische" Gesichtspunkte in einer Satzung zu fassen, aber es ist dringend geboten dies zu versuchen, wenn man auch in Zukunft erkennen können will, in welcher Stadt man sich befindet.
Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die Geltung und Durchsetzung der Altstadtsatzung. Auch aus Kreisen der Verwaltung hört man widersprüchliche Aussagen, für welche Gebäude die Satzung gilt. Die Satzung selbst unterscheidet unserer Auffassung aber gar nicht nach Gebäudealter und -art, so dass auch moderne Bauten darunter fallen müssten. Daher ist es zum Beispiel umso unverständlicher, dass zwar Privatpersonen strenge Auflagen in Sachen Parabolantennen gemacht werden, die Dachlandschaft (mittelbar) städtischer und anderer Gebäude aber durch unverkleidete, völlig unangemessene Aufbauten für Mobilfunkantennen verunstaltet wird.
Es sollte daher eine Verfahrensweise von der Verwaltung entwickelt werden, die es durch eine gezielte Beratung erst gar nicht zu Verstößen gegen die Satzung kommen lässt. Dies ist gerade bei Werbeanlagen leicht möglich, weil sie ja in der Öffentlichkeit stattfinden. Es geht in diesem Zusammenhang nicht darum, die Verwaltung aufzufordern, auf Baustellen zu schnüffeln, ob im Einzelfall die richtigen Materialien verwendet werden.