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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Antrag: Stadt Wolfenbüttel tritt dem Rechtshilfefond Asse II bei

sr - 2007-02-20

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag zur Beratung im Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Denkmalpflege, im Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen und im Verwaltungsausschuss sowie (falls dies für einen entsprechenden Beschluss rechtlich nötig sein sollte) im Rat der Stadt Wolfenbüttel.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wolfenbüttel tritt dem Rechtshilfefond Asse II bei und leistet eine einmalige Spende von 1000 EUR.

Begründung:
Der Beitritt zum Rechtshilfefond bedeutet, eine unverzinsliche Einlage von 1500 EUR zu leisten, um den Fond in die Lage zu versetzen, die Kosten für den Rechtsstreit über die Art der Durchführung des Verfahrens zur Schließung des Endlagers für Atommüll Asse II zu übernehmen. Die vom Fond unterstützte Klägerin Frau Irmela Wrede klagt auf die Durchführung eines atomrechtlichen statt eines bergrechtlichen Verfahrens.

Der Rechtshilfefond wirbt Spenden für die Unterstützung der Klage ein, seine Mitglieder leisten zur Erzeugung der Kurzfristigen Liquididtät des Vereins eine unverzinsliche Einlage von 1500 EUR, die am Ende des Verfahrens mit der Auflösung des Fonds zurückgezahlt werden soll.

Als große Ansiedlung von Menschen in unmittelbarer Nähe zum Atommülllager Asse II ist die Stadt Wolfenbüttel ihren Bürgerinnen und Bürgern in besonderer Weise verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um Gefahren von der Bevölkerung und deren Heimat abzuwenden. Da die Stadt - trotz der Nähe und der daraus resultierenden unmittelbaren Betroffenheit der Menschen - aus rechtlichen Gründen nicht selbst in der Lage ist, auf das Verfahren der Schließung des Endlagers einzuwirken, ist die Unterstützung der Klägerin durch den Eintritt in den Rechtshilfefond ein gangbarer Weg, die Interessen der Bürger zu vertreten.

Der Betrieb des so genannten Versuchsendlagers Asse II hat gezeigt, dass die Gefahren in der Vergangenheit falsch eingeschätzt wurden. Die Betreiberin des Endlagers war auch nicht in der Lage, die Langzeitsicherheit zum geplanten Termin nachzuweisen. Die früher getroffen Annahmen wurden mehr und mehr von der Realität als falsch widerlegt. Stark - aber dennoch zulässig - verkürzt hat sich das Paradigma "Atommüll wird am besten im Salz eingelagert, weil er dort trocken bleibt" zu "Atommüll wird wird am besten in Salzlauge gelagert, weil der Salzstock doch nicht trocken ist" ins Gegenteil verkehrt. Aufgrund der größeren gesetzlich gebotenen Beteiligung der Öffentlichkeit, ist das atomrechtliche Verfahren weit besser geeignet, die Argumente der Betreiberin zu überprüfen und auf die sicherste Methode beim Umgang mit dem Atommüll zu drängen.

Völlig unabhängig von der Frage, ob man die friedliche Nutzung der Kernenergie befürwortet oder ablehnt, ist zu konstatieren, dass Wolfenbüttel zwischen einem geplanten atomaren Endlager (Schacht Konrad) und einem real existierenden bereits mit Atommüll gefülltem Lager liegt. Im letzteren ist durch den Wassereinbruch bereits ein - vorher für ausgeschlossen erklärter - Störfall eingetreten. Der maximale Schutz der Heimat von tausenden Menschen muss durch maximale Transparenz in den Verfahren gewährleistet werden. Um dieses streitet die Klägerin und dieses sollte die Stadt Wolfenbüttel mit dem finanziell kleinen Beitrag zum langfristigen Nutzen der Bürgerinnen und Bürger unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Brix

Download: Satzung des Rechtshilfefonds in der Fassung vom 10. Februar 2007
(pdf-Datei, 112 kB)

 

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