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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Antrag: Der Landkreis Wolfenbüttel soll dem Rechtshilfefond Asse II beitreten und eine einmalige Spende von 5000 EUR leisten.

kt - 2007-03-02

Antrag unserer Kreistagsfraktion, dem Rechtshilfefonds Asse II beizutreten

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

beiliegenden Antrag bringen wir ein mit dem Begehren, dass der Landkreis Wolfenbüttel dem Rechtshilfefonds Asse II beitritt.

Der Kreistag möge beschließen,

  1. dass der Landkreis Wolfenbüttel dem Rechtshilfefonds Asse II beitritt,
  2. dass der Landkreis Wolfenbüttel dem Rechtshilfefonds Asse II eine einmalige Spende von 5000 EUR zuführt.

Begründung:

Im Herzen des Landkreises Wolfenbüttel liegt der Höhenzug Asse. In dessen Innern, im nicht mehr als Salz-Bergwerk betriebenen Schacht Asse II, wurden in den 1960er und 1970er Jahren 125.000 Gebinde mit schwach radioaktiv strahlendem und 1300 Fässer mit mittelstark radioaktiv strahlendem Müll – auf Dauer – eingelagert.

Seit mehr als 10 Jahren dringen Salzlaugen in das Schachtgebäude ein, derzeit ca. 12 m³ täglich. Von daher besteht die Gefahr, dass der Schacht mit seiner radioaktiven Last "absäuft". Es ist nicht auszuschließen, dass über die Laugenverbindung Radioaktivität frei gesetzt wird und ins Grundwasser gerät. Insbesondere bislang wenig beachtete strahlen-chemische Reaktionen können diesen Prozess ermöglichen oder beschleunigen.

Die vom Bund beauftragte Firma GSF ist gehalten, das Bergwerk zu schließen. Zu diesem Zweck hat sie, nach jahrelanger Forschung und Versuchen in der Schließungstechnik, nun einen Planfeststellungsbeschluss zur endgültigen Schließung des Schachtes beantragt.

Allerdings bestehen Zweifel, ob die von der GSF zur Schließungstechnik beantragte Ausführung tatsächlich die ist, die unter Berücksichtigung der o.a. Situation den sichersten aller denkbaren Umgänge bedeutet.

Von daher ist es angezeigt, alle in Frage kommenden Möglichkeiten zu eruieren, um die dann sicherste Option auswählen zu können. Auch ist es geradezu notwendig, alle in Betracht kommenden Bedenken, formulierbar als Einwendungen, zu hören und zu berücksichtigen.

Eine solche Vorgehensweise ist zwingend aber nur vorgeschrieben, wenn ein Planfest-stellungsverfahren nach den Bestimmungen des Atom-Gesetzes in Verbindung mit anderen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird. Gerade diese Richtung wird aber von der GSF nicht eingeschlagen; dies, obschon dagegen erhebliche rechtliche Zweifel bestehen.

Klarheit kann hier nur ein rechtliches Verfahren bringen, welches im Zweifel durch Klage zu betreiben ist.

Da der Landkreis aus rechtlichen Gründen selbst nicht ausreichend in der Lage ist, auf das Verfahren der Schließung des Endlagers einzuwirken, bietet es sich aber an, eine im Zweifel gerichtliche Klärung der o. a. Fragestellung zu besorgen. Eine Einwohnerin des Landkreises, Asse-Anliegerin, wird genau eine solche rechtliche Auseinandersetzung führen. Es ist dringend geboten, diese Auseinandersetzung zu unterstützen.

Aus diesem Grund wurde vor wenigen Wochen ein "Rechtshilfefonds ASSE II" gegründet. Zweck des Vereins ist es, in Würdigung und in Zusammenhang mit der Lagerung radioaktiver Materialien im Bergwerk Asse II exemplarische Maßnahmen Betroffener finanziell abzusichern und somit insbesondere vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren einschließlich der Beweisbeschaffung zu ermöglichen.

Der Verein "Rechtshilfefonds ASSE II" wirbt Spenden für die Unterstützung der Klage ein, seine Mitglieder leisten eine unverzinsliche Einlage in Höhe von 1500 €. Mit dieser wird eine sofortige Handlungsfähigkeit des Rechtshilfefonds erreicht und er in die Lage versetzt, die Kosten für den Rechtsstreit über die Art der Durchführung des Verfahrens zu übernehmen.

Die Einlage wird bei Austritt aus dem Fonds oder am Ende des Verfahrens mit der Auflösung des Fonds zurückgezahlt.

Aufgrund der Lage des Schachts Asse II und der beschriebenen Situation ist der Landkreis Wolfenbüttel seinen Bürgerinnen und Bürgern in besonderer Weise verpflichtet, alles Mögliche zu tun, um Gefahren von der Bevölkerung und deren Heimat abzuwenden.

Die jüngste Geschichte von "Asse II" hat gezeigt, dass die Risiken falsch eingeschätzt wurden.

Völlig unabhängig von der Frage, ob man die "friedliche Nutzung der Kernenergie" befürwortet oder ablehnt, ist festzustellen, dass im Landkreis ein schon real existierendes mit Atommüll gefülltes Lager besteht. In diesem ist durch den Wassereinbruch bereits ein - vorher für ausgeschlossen gehaltener - Störfall eingetreten. Der maximale Schutz der Heimat von tausenden Menschen erfordert es, dass der bereits eingetretenen Gefährdung optimal begegnet wird. Dies gebietet ein transparentes Verfahren mit größtmöglicher Beteiligungsfähigkeit. Um dieses streitet die o.a. Einwohnerin - und dies sollte der Landkreis Wolfenbüttel mit dem finanziellen Beitrag in genannter Höhe zum langfristigen Nutzen der Bürgerinnen und Bürger unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Bertold Brücher

 

» siehe auch: Landkreis Wolfenbüttel tritt Rechtshilfefonds bei

 

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