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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Niederschlagswasserversickerung - Verschenken Sie kein Geld!

kv - 2008-09-20

Der Rat der Samtgemeinde Schöppenstedt hat entschieden, dass eine Niederschlagswassergebühr ohne ökologische Aspekte eingeführt wird. Bündnis 90 / Die Grünen waren und sind gegen diese Satzungsänderung, da eine Niederschlagswassergebühr nicht nur zum mindern des Haushaltsdefizit dienen darf. Hilmar Nagel sagt dazu: "Bei Starkregen führt die oberflächige Ableitung des Wassers zu einer erhöhten Belastung der Vorfluter und verschärft damit die Hochwasserproblematik. Außerdem verhindert die schnelle Ableitung des Niederschlagswassers über die Kanalsysteme die Neubildung des Grundwassers."

In Niedersachsen gibt es leider keine Pflicht zur Niederschlagswasserversickerung, so wie es in einigen anderen Bundesländern Pflicht ist. Viele Gemeinden haben Satzungen die unterschiedliche Abflussbeiwerte je nach Versiegelungsgrad berücksichtigen. Außerdem bieten viele Gemeinden und Entsorgungsbetriebe Anleitungen zur Versickerung von Niederschlagswasser an. In der Samtgemeinde Schöppenstedt wurde mit dieser Satzung ein ökologischer Umgang mit dem Regenwasser vertan.

Eine Möglichkeit bleibt uns aber noch um einen Beitrag zu einem ausgeglicheneren Wasserhaushalt und damit zu gleichmäßigeren Temperaturen zu leisten. Es werden nur die Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen von denen auch tatsächlich Regenwasser in die Kanalisation fließt.

Eigentümer/innen von Grundstücken haben die Entwässerung von anfallendem Niederschlagswasser selbst in der Hand, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Mit etwas handwerklichem Geschick kann in Selbsthilfe eine Versickerungsanlage im eigenen Garten gebaut werden. Und dabei ist es egal, ob sie einen Gartenteich, eine Mulde oder einen Schacht anlegen. Die angelegten Versickerungsmulden, Teiche und Biotope werten Gebäude und Grundstücke ästhetisch auf. Somit ist ein ökologischer Umgang mit Niederschlagswasser für alle von Nutzen. Für die Allgemeinheit verbessert sich das Mikroklima, die Grundwasserneubildung und der Hochwasserschutz. Die Bürgerinnen und Bürger sparen die Niederschlagswassergebühr und verschönern ihr Anwesen.
Außerdem kann das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser gesammelt und direkt, z.B. zur Gartenbewässerung, genutzt werden.

Bedingt durch die Satzung ist nun aber genau darauf zu achten, dass kein Wasser von diesen Flächen in den Kanal fließen kann. Wenn dies der Fall ist und darauf muss beim Bau der Anlage geachtet werden brauchen Eigentümer/innen für diese Flächen keine Niederschlagswassergebühren bezahlen. Sehen Sie liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger diese Satzung als Anreiz und Herausforderung an und suchen Sie nach individuellen Lösungen für eine Niederschlagswasserversickerung auf ihrem Anwesen. Bei Fragen oder Anregungen zum Thema können Sie sich an Familie Seifert unter der Telefonnummer 05333/703 wenden.

 

 

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