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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Wolfenbütteler GRÜNEN fordern: "Atommüll raus aus Asse II!"

Treffen der Wolfenbütteler GRÜNEN mit dem Landesvorstand

kv - 2007-06-08

Eine Delegation um den Kandidaten zur Landtagswahl 2008, Bertold Brücher, hat den Antrag der Kreis-Grünen dem Landesvorstand um Dorothea Steiner und Raimund Nowak in Hannover vorgestellt. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den atomaren Müll aus dem ehemaligen Salzbergwerk Asse II zurückzuholen und so die Gefährdung der Region abzuwenden.

Der atompolitische Sprecher der Wolfenbütteler GRÜNEN, Michael Fuder wies darauf hin, dass das Risiko beim Herausholen des Mülls kalkulierbar ist. Die Gefahren aus dem Verbleib bleiben jedoch unkalkulierbar. Wie der Göttinger Chemie-Professor Rolf Bertram erst kürzlich wieder auf seinem Vortrag in der Samtgemeinde Asse ausführte, können gefährliche Gase und Flüssigkeiten entstehen. Auch befürchtet er, dass radioaktive Stoffe bereits nach wenigen Jahren bis in die Biosphäre gelangen können.

Brücher ergänzte, dass die Betreiber erstmalig in der Welt ein nicht rückholbares atomares Endlager schaffen. Dabei werden wesentliche Anforderungen des geltenden Atomverfahrensrechts unterlaufen. Man tut so, als würde es gar nicht um atomaren Abfall gehen. Weder gibt es eine Pflicht zum Optionsvergleich noch ist eine belastbare Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. In dieser Situation ist die Rückholung die einzige Option, unterstreicht der GRÜNE Stadtverbandssprecher Reinhard Gerndt.

Der Landesvorstand unterstützt das Vorgehen der Wolfenbütteler und wird dem Parteitag am 23. und 24. Mai empfehlen, den Antrag anzunehmen. Die grünen Positionen zu Asse II sollen mit einem eigenen Abschnitt im Landeswahlprogramm berücksichtigt werden. Auch ein spezielles Asse-Plakat zur Wahl wurde angedacht.

 

Der Antrag zum Nachlesen:

Atommüll raus aus Asse II!

Antragsteller: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN KV Wolfenbüttel

Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen fordern die Bundesregierung auf, den atomaren Müll aus dem Atommülllager Asse II rückzuholen.

Für diesen und anderen in Deutschland produzierten Atommüll muss bundesweit nach der besten und sichersten Endlagerungsstätte gesucht werden. Hierfür ist die flächendeckende Einleitung der gesellschaftlichen Diskussion über das nationale Konzept der Endlagerung, die Gestaltung des Standortsuchverfahrens und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen dieses Verfahrens nötig.

Zur Begründung:

ASSE II wurde 1967 als Versuchsbergwerk für Atommülleinlagerung in einem alten Salzbergwerk im Höhenzug Asse eingerichtet. Bis 1978 wurden dort über 125000 Fässer leicht- und mittelradioaktiven Mülls eingelagert. Dieser Müll ist in seiner Zusammensetzung nur unzureichend erfasst, die einzelnen Lagerstätten nur lückenhaft dokumentiert. Seit 1988 läuft in das Atommülllager ständig Salzlauge ein, derzeit 12 Kubikmeter pro Tag. Diese Lauge hat u.a. die Eigenschaft, Teile des tragenden Salzgestein anzugreifen. Die Folge: der Schacht droht einzustürzen und der Atommüll abzusaufen.

Trotz alldem hält die Betreiberin GSF, die im Auftrag der Bundesregierung arbeitet, an einer Schließung des Schachts fest. Ohne einen Optionsvergleich durchzuführen, wird ein als 'möglich' erachtetes Schließungsverfahren, welches eine Flutung der Schachtanlage mit MgCl-Lauge beinhaltet, verfolgt und bezüglich der hiermit verbundenen Risiken "schöngerechnet". Soweit Informationen zur Verfügung gestellt wurden, scheint die GSF zu planen knapp unter den (heute!) bestehenden Schwellwerten für die Grundwasser- und Luftbelastung in Bezug auf Radioaktivität und toxische Stoffe zu bleiben. Dabei sind die Planungsdaten z.T. auf Annahmen beruhend (s.o.), neuere Erkenntnisse um Gesteinsbewegungen nur teilweise berücksichtigt und die angewandten mathematischen Verfahren unter Wissenschaftlern bezüglich der Aussagequalität umstritten; in der Folge ist anzunehmen, dass die jeweiligen Schwellwerte deutlich überschritten werden könnten.

Wenn eine Situation insgesamt so wenig kontrolliert werden kann, sollten die Verantwortlichen selbstverständlich zumindest eine Option, den Abbruch des Versuchs, also die Rückholung des Atommülls mitplanen und möglich erhalten. Genau dies wird aber von der, sich als zuständig bezeichnenden Ministerin Schawan (BMBF ) negiert, die Option der Rückholung als "Unsinn" abgetan. Die Anforderungen des geltenden Atomrechts werden zudem unterlaufen mit der Begründung, dass für dieses atomare Endlager Bergrecht anzuwenden sei. Bergrecht aber hat die Schließung von herkömmlichen Bergwerken nach Beendigung des Abbaus zum Inhalt und sieht eine Einlagerung von Atommüll überhaupt nicht vor. Es fehlen folglich wesentliche gesetzliche Anforderungen an die Betreiber, wie die Pflicht zu Optionsvergleichen, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Prüfung auf Rückholung. In unseren Augen ist – nach dem derzeitigen Informationsstand – die Rückholung die einzige Möglichkeit kontrolliert mit der Situation umzugehen. Das radioaktive Inventar kann so geborgen, erfasst und konditioniert werden. Die Risiken für die mit der Rückholung Beauftragten sind hierbei so gering wie möglich zu halten; Kostenerwägungen sind zweitrangig. Für eine im Anschluss erfolgende Einlagerung dieses und sämtlichen weiteren atomaren Mülls der Bundesrepublik müssen bundesweit alle in Betracht kommenden Lagerstätten bezüglich ihrer Eignung miteinander verglichen werden. Es darf nicht nach der günstigsten Endlagerungsstätte gesucht und sich auch nicht auf die nächste festgelegt werden. Unter Einbeziehung des gesamten wissenschaftlichen Sachverstands (öffentliche Diskussion) muss ein Lagerungsprozess entwickelt werden, der die Erkenntnisse aus dem GAU (Zitat Gabriel) in der Asse II berücksichtigt. Und selbstverständlich ist das Atomrecht für jeglichen Einlagerungsprozess von Atommüll anzuwenden.

 

» Der Antrag zum zum Herunterladen als PDF-Datei, 16 kB

 

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