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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Novellierung des Atom-Gesetzes und ASSE II

Will der Bund verhindern, dass es möglich bleibt, den Atommüll aus Asse II zu-rückzuholen? Will der Bund verhindern, dass ein ordentlicher Optionsvergleich möglich wird? Dies Frage stellt sich sehr konkret, darin waren sich die Teilnehmer eines Informationsaustauschs, zu dem die Bundestagsfraktion der GRÜNEN in den Bundestag eingeladen hatte und an welchem Vertreter der Bürgerinitiativen, des Kreistags Wolfenbüttel, der GRÜNEN-Landtagsfraktion und von Greenpeace teilnahmen, einig.

Es geht um den Entwurf des "Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes". Mit der Gesetzesnovelle soll unter anderem festgelegt werden, dass "für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II künftig die Vorschriften des Atomgesetzes über Endlager des Bundes gelten sollen".

Bekannt ist, dass das Bundeskabinett vor kurzem – aus Sicht der Bevölkerung rund um die Asse: endlich – beschlossen hat, dass nach skandalösem Umgang mit radioaktivem Material und diversen Pannen in der Informationspolitik dem bisherigen Betreiber Helmholtz-Zentrum die Zuständigkeit entzogen wird. Seitdem geht jeder davon aus, dass damit auch der Weg frei ist für ein sorgfältiges Abwägen, wie mit dem Atommüll im Asse-Schacht umgegangen wird. Von einem Vergleich aller denkbaren Optionen und alsdann Auswahl nach dem (auch: auf lange Sicht) sichersten Weg geht man aus.

Tatsächlich steht nun im Gesetzentwurf unter der Überschrift "Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II" u.a.: "Die Anlage ist unverzüglich stillzulegen." Auch heißt es, dass zur Genehmigung der Stilllegung selbst ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, nicht jedoch für den "Weiterbetrieb bis zur Stilllegung". In der Gesetzesbegründung wird vermerkt, dass "im Zuge des Planfeststellungsverfahrens… über die Endlagerung der bereits in der Anlage befindlichen Abfälle sowie entstandener betriebseigener Abfälle zu entscheiden" sein wird.

Hier besteht, so die GRÜNEN-Kreistagsfraktion, dringender Präzisierungsbedarf: Soll nur schnell der Müll zugeschüttet werden und die Entscheidungsmöglichkeit nur darin bestehen, ob mit Lauge, mit Salz oder mit Beton die Lücken verfüllt werden?
Oder ist mit der Formulierung im Gesetzentwurf gemeint, dass das stattfinden soll, welches die Bevölkerung erwartet – nämlich ein Vergleich der Optionen und Entscheidung nach der sichersten Möglichkeit?

Denn es besteht ja die realistische Möglichkeit, das atomare Material zu sichern, umzukonditionieren und somit der Gefährdung dieser und zukünftiger Generationen vor einer Vergiftung des Grundwassers entgegenzuwirken, so die GRÜNEN. Und darum darf man hier nicht locker lassen: es darf nicht so sein, dass mit "einem Federstrich des Gesetzgebers" Möglichkeiten, die infolge der engagierten Arbeit der betroffenen Bevölkerung rund um die Asse erreicht wurden, zunichte gemacht werden, indem letztlich das gemacht wird, welches schon zuvor eingeleitet worden war (und Teil des Skandals ist): einfach "zuschütten".

Die Gesprächsrunde war sich im Bundestag einig, dass diese Vorgehensweise verhindert werden muss. Das Atom-Gesetz, welches speziell wegen dieser Wolfenbütteler Problematik novelliert wird, muss dann auch den Belangen der Bevölkerung hier gerecht werden, so einheitlicher Tenor der Diskussionsteilnehmer – und daran darf kein Zweifel bleiben.

 

» Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 20.11.08: Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes

 

 

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