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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

„Schutz der Buchenwälder im Elm“

2012-09-23

Zu einer Elmbegehung hatte die Cremlinger Ratsfraktion der Grünen Kommunalpolitiker von SPD und Grüne aus dem Kreistag, der Samtgemeinde Sickte und der Gemeinde Cremlingen eingeladen. Vor Ort sollte unter fachkundiger Leitung des ehemaligen Forstbeamten Karl-Friedrich Weber, der die Waldwirtschaft im Elm aus eigener Erfahrung kennt, die Problematik der Unterschutzstellung des Elms diskutiert werden. Bereits jetzt steht der Elm sowohl im Landkreis Wolfenbüttel als auch im Landkreis Helmstedt unter Landschaftsschutz. Beide Kreise haben darüber hinaus ein Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet, dessen Buchenwälder sich seit 1998 in einem günstigen Erhaltungszustand befinden müssen. In ihm ist nachhaltige Forstwirtschaft unter strikten Bedingungen grundsätzlich zugelassen. Vor Ort konnten sich die TeilnehmerInnen davon überzeugen, dass das FFH-Gebiet seit Bestehen durch starke Nutzungseingriffe in die Buchenaltbestände und den massiven Einsatz von Großtechnik in seinen maßgeblichen Teilen langfristig geschädigt worden ist. Besonders betroffen sind auch die Wälder um das Reitlingstal, des Evesser Berges sowie zwischen dem Tetzelstein und Langeleben. Die vorhandenen Altersklassenwälder langfristig zu ungleichaltrigen vertikal- und horizontal gestuften Laubwäldern mit hohem Altholzbestand zu entwickeln, ist durch die gegenwärtige Form der Nutzung für die nächsten einhundert Jahre nur noch kleinflächig zu erreichen.

Während der Landkreis Helmstedt dieses Gebiet unter Naturschutz stellen will, plant der Landkreis Wolfenbüttel nur eine verschärfte Landschaftsschutzverordnung. Sie kann jedoch nach dem vorliegenden Entwurf die notwendigen Anforderungen nicht erfüllen. „Die politischen Gremien der Gemeinde Cremlingen haben sich einstimmig für eine gemeinsame Naturschutzverordnung der Landkreise Wolfenbüttel und Helmstedt ausgesprochen“, berichtete Diethelm Krause-Hotopp (stellvertretender Bürgermeister der Gemeinde Cremlingen).

Auch Karl-Friedrich Weber sprach sich dafür aus, „das FFH-Gebiet in beiden Landkreisen als Naturschutzgebiet mit klaren Regelungen auszuweisen, um Rechtssicherheit für die Waldeigentümer herbeiführen.“

Weber wies auch auf die veränderte Rechtslage hin, denn die europäische Umweltschadens- sowie die Umwelthaftungs-Richtlinie wurden in nationales Recht übernommen. Dies bedeutet, dass bei einem Lebensraumschaden in FFH-Gebieten die anerkannten Naturschutzverbände erweiterte Klagemöglichkeiten haben und die Verursacher für den Schaden in der Haftung und Sanierungspflicht stehen. Soweit sollte es nicht erst kommen. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kreistag, Bertold Brücher, unterstützte die Forderung nach einer Naturschutzverordnung für das FFH-Gebiet.

Begehung des Elms

 

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