Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel
Antrag zum Tagesordnungspunkt 6) Beschulung von Schülerinnen und Schülern aus dem Landkreis Wolfenbüttel:
Die Anregung der Elterninitiative Schöppenstedt für ein grundsätzlich freies Wahlrecht auf ein konkretes Gymnasium und die damit verbundene Änderung der Festlegung der Schulbezirke für die Wolfenbütteler Gymnasien wird insofern aufgegriffen, indem für zwei Jahre ein Moratorium verhängt wird, das die derzeitigen Ausnahmeregelungen beibehält, und gleichzeitig den Zeitraum eröffnet, um eine grundsätzliche Diskussion über die derzeitigen Ausnahmeregelungen (z.B. der SchülerInnen aus Cremlingen) zu führen.
Begründung:
Die seit einigen Monaten geführte Diskussion am Beispiel der Schülerinnen und Schüler aus Schöppenstedt über die Möglichkeit, zwischen den Gymnasien in Wolfenbüttel und in Schönigen wählen zu können, zeigt auf, dass die zur Zeit geltenden Ausnahmeregelungen grundsätzlich zu überprüfen sind. Auf die historisch gewachsene Situation in Cremlingen zu verweisen, reicht dann als Begründung nicht mehr aus. Gleichzeitig ist die Schullandschaft in Wolfenbüttel mit Gründung der IGS zum kommenden Schuljahr in Bewegung geraten, die auf Schülerströme im gesamten Landkreis Einfluss nehmen wird. Nicht zuletzt sind die beiden Wolfenbütteler Gymnasien im Schloss und Große Schule mit ihrem Ganztagsangebot erst am Anfang, so dass auch dies ein zweijähriges Moratorium sinnvoll erscheinen lässt.