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Archiv-Seiten des Kreisverbandes Wolfenbüttel

 

Bündis90/DIE GRÜNEN
 

Hähnchenmastanlagen und Brandschutz

Pressemitteilung der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen im Landkreis Wolfenbüttel

2010-11-01

Die GRÜNEN im Kreistag Wolfenbüttel haben mit Interesse in einer Pressemitteilung des Landkreises Emsland vom 13.10.2010 gelesen, dass dort künftig alle Antragsteller von Tiermaststställen ein Brandschutzgutachten vorlegen müssen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 20 der Niedersächsischen Bauordnung, der bestimmt, dass bauliche Anlagen so beschaffen sein müssen, „… dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Allerdings ist es sehr schwer vorstellbar, so heißt es in einem Artikel der TAZ – Nord vom 29.12.2010, dass bei den hohen Tierzahlen in Mastanlagen – nicht ohne Grund spricht man von 40.000 bewegungsunfähigen Hähnchen, die den Feuerwehrleuten zwischen den Beinen torkeln würden – den gesetzlichen Vorgaben genügt werden könne.

Im Landkreis Wolfenbüttel kommt dem Brandschutz große Bedeutung zu, aufgrund brandschutzrechtlicher Anforderungen sind viele bauliche Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden durchgeführt worden. Spektakulär und noch in Erinnerung ist z.B. die Schließung des Lessingtheaters innerhalb der Spielzeit, weil die Gefahr gesehen wurde, dass Anforderungen des Brandschutzes nicht erfüllt sein könnten. Von daher fordern die GRÜNEN auch jene Beharrlichkeit im Umgang mit Tierzucht ein und fragen in Ansehung der Vorgehensweise des Landkreises Emsland, ob die im Landkreis Wolfenbüttel in Errichtung befindlichen bzw. fertig gestellten Mastanlagen für Hähnchen den einschlägigen Bestimmungen Rechnung tragen.

Von daher wird die Kreistagesfraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN in der nächsten Kreistagssitzung den Landrat fragen, ob in Prüfung der Bauvorhaben solcher Hähnchenmastanlagen in den Samtgemeinden Asse und Oderwald ebenfalls Brandschutzgutachten vorgelegt wurden und wie dort die Problematik einer Rettung von knapp 40.000 Hähnchen im Falle eines Brandes gelöst wurde – und ob ein solches Gutachten auch eingeholt wird in einem Vorhaben in der Samtgemeinde Baddeckenstedt, in dem es um den Bau eines 80.000 Hähnchen fassenden Stalles geht.

Von weiterem Interesse, so teilt die GRÜNE Fraktion im Kreistag mit, wird sein, welche Ergebnisse ein vom Landkreis Emsland in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu folgenden Fragen erbringen wird: erfüllen die Bestimmungen der Nutztierhaltungsverordnung und der Niedersächsischen Bauordnung die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung und sind bei Genehmigung von Massentierhaltungsanlagen diese als landwirtschaftliche oder als gewerbliche Anlagen zu betrachten. Die GRÜNEN begrüßen diese Initiative des Landkreises Emsland. Ist das Ergebnis des Gutachtens u.a., dass Großmastanlagen gewerbliche Anlagen sind, so wäre ein sogenanntes privilegiertes Bauen im Außenbereich – auf solches berufen sich in der Regel die beantragenden Landwirte – nicht (mehr) möglich.

Es ist schon interessant, wie in einem mit Mastanlagen durchzogenen Gebiet wie dem Landkreis Emsland immerhin nun auch der Verwaltungschef skeptisch wird – sicherlich auch sensibilisiert durch kritische Fragen von Bürgerinnen und Bürgern, denen diese Art des Umgangs mit Geschöpfen dieser Erde zuwider ist, so das Fazit der GRÜNEN-Kreistagsfraktion.

 

» Pressemitteilung des Landkreises Emsland

 

 

 

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